Brandenburg

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Neues aus dem LPV Uckermark-Schorfheide

31.03.2016

Text: Florian Amann (Praktikant im LPV Uckermark-Schorfheide)

Die etwa 30 Gäste der Mitgliederversammlung des Landschaftspflegeverbandes Uckermark-Schorfheide erwarteten am 19. März 2016 in Angermünde spannende Vorträge und Diskussionen. Nach der Begrüßung durch Jens Kath (Vorstandsmitglied im Verband) sprachen Matthias Gutt (Biberbeauftragter, Dienstsitz Frankfurt (Oder)) und Holger Pfeffer (DVL Brandenburg) über zwei sehr unterschiedliche Themenkomplexe zu den Anwesenden.

Der Biberbeauftragte Matthias Gutt (MLUL) gab in seinem Vortrag „Bibermanagement in Brandenburg – die Biberbeauftragten stellen sich vor“ einen Überblick zur Situation des Bibers in Brandenburg und seine Aufgaben im Spannungsfeld zwischen Artenschutz, Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz. Der bis zu einem Meter große, nach FFH-Richtlinie streng geschützte Biber ist ein aktiver Lebensraumgestalter und weist in Brandenburg einen Bestand von ca. 3300 Tieren auf.

Durch das Aufstauen von Wasser beim Bau seiner Dämme, als auch Fraß- und Wühlschäden kommt es zu Konflikten mit Landnutzern. Hier hat der Biberbeauftragte zwar keine Entscheidungsgewalt über finanziellen Ausgleich im konkreten Schadensfall, steht jedoch als Mittler Betroffenen, Unterhaltungsverbänden und Behörden vor Ort beratend zur Seite.

Das aufgestellte 7-Punkte-Programm zum Bibermanagement in Brandenburg sieht eine Kostenbeteiligung an biberbedingten Mehraufwendungen der Gewässerunterhaltungsverbände bei Gewässern II. Ordnung vor. Karsten Stornowski, Geschäftsführer des Wasser- und Bodenverbands (WBV) Welse, berichtete von der guten Zusammenarbeit mit dem Bibermanager und drückte seine Hoffnung aus, dass andere WBV diesem Beispiel folgen.

Das 7-Punkte-Programm beinhaltet zudem die Förderung von Präventionsmaßnahmen, für welche bis zum Jahr 2020 ca. 700.000 Euro aus dem EU-Programm ELER „Natürliches Erbe“ zur Verfügung stehen. Leider wird von den zur Konfliktvermeidung ebenfalls vorteilhaften Greeningmaßnahmen kein Gebrauch gemacht. Hier könnten Ackerrandstreifen entlang von Gewässern nicht nur als Puffer zur landwirtschaftlichen Nutzung dienen sondern auch Lebensraum für den Biber bedeuten. Jedoch besteht durch die geforderte Genauigkeit der Breite des Streifens wie auch unvorhersehbare Flächenverluste durch Überflutung der Maßnahmenfläche Schwierigkeiten bzw. Risiken im Rahmen der Förderung für den Landwirt, die dieser nicht gewillt ist, auf sich zu nehmen.

Gutt versucht in seiner Funktion als Biberbeauftragter für mehr Akzeptanz für die Art zu sorgen und ist beteiligt am Aufbau eines Netzwerkes ehrenamtlicher Biberbeauftragter in Brandenburg. Der nun in Brandenburg im Einzelfall auch durchführbare Abschuss der Tiere muss als letzte Möglichkeit angesehen werden, die durch gelungene Präventionsmaßnahmen umgangen werden kann.

Als zweiter Referent berichtet Holger Pfeffer (DVL-Koordinierungsstelle Brandenburg/Berlin) über die „Umsetzung von KULAP und Greening“ in Brandenburg. Er beschrieb eingangs die Förderkulisse, die aus EU-Mitteln (EFRE, ELER), Bundesmitteln für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK), den Landesmitteln für einerseits Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) als auch den Mitteln für Vertragsnaturschutz sowie privaten Mitteln bestehe. Greeningmaßnahmen sind eine Neuerung in der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) für den Zeitraum 2014 bis 2020.

Um weiter Direktzahlungen in Anspruch nehmen zu können sind Landwirte durch das Greening über die Einhaltung der Cross Compliance dazu verpflichtet, 5% der Bewirtschaftungsfläche als Ökologische Vorrangflächen bereitzustellen und eine Fruchtartendiversifizierung vorzunehmen. Zudem ist auch der Umbruch von Grünland untersagt. Ausgenommen vom Greening sind ökologisch wirtschaftende Betriebe, die diese Auflagen bereits einhalten. Die sich daraus ergebenden und eigentlich erhofften positiven Effekte für die Umwelt fallen in Brandenburg aber nur gering aus. So stiegen beispielsweise die Ackerbrachen von 3 auf lediglich 4% der landwirtschaftlich genutzten Fläche.

Ebenso werden Greening-Streifen nur sehr selten genutzt und der Anteil von 0,06 % bedeute nur eine geringe positive Wirkung. Dies verhält sich ebenfalls so bei den Anteilen Gras-Kleegras-Luzerne-Gemischen und dem Zwischenfruchtanbau. Schwierig bei der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen sei zudem aber auch der Rückgang an Fördermitteln im Vertragsnaturschutz von 9 Millionen Euro auf derzeit nur noch 1,8 Millionen Euro. Die Förderungen aus dem Erneuerbaren-Energien- Gesetz (EEG) bezüglich Biomassenutzung beschränken die Naturschutzmaßnahmen und reduzieren deren Attraktivität für den Landwirt. Der „Vermaisung“ der Landschaft wird durch die momentane Förderung aus dem Agrarsektor nichts entgegengesetzt.

Zusätzlich wurde kritisiert, dass die in anderen Bundesländern etablierten Beratungsstellen für Landwirte zu den durch das KULAP geförderten Programmen in Brandenburg gänzlich fehlten. Auch stünden ebenfalls als naturschutzwirksam anzusehende Programme nicht im aktuellen KULAP des Landes Brandenburg zur Verfügung.

Nach einem regen Austausch unter den Mitgliedern und aktuellen Projekten des Verbandes wurde der neue Haushalt beschlossen und ein neuer Vorstand gewählt.

Aufstellung des Vorstands

Vertreter der Landwirtschaft: Jens Kath (als Vorsitzender bestätigt) Steffen Peuker (Geschäftsführer Jugendökohof Crussow und neu im Vorstand)

Vertreter*innen des Naturschutzes: Dr. Eberhard Henne (als erster Stellvertreter bestätigt) Beate Schwigon (als zweite Stellevertrerin bestätigt)

Kommunale Vertreter: Dr. Hans-Ullrich Reichel (Gemeinde Gramzow) Alexander Mempel (Stadt Gartz)

Artikel der Märkischen Oderzeitung dazu 


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