Brandenburg

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Call zur Förderung von Kooperationsprojekten BB-PL hat begonnen

20.05.2016

Ab sofort können Projektanträge innerhalb des Förderprogramms INTERREG V A Brandenburg-Polen eingereicht werden.

Aufgerufen sind Projektanträge in den Prioritätsachsen II (Mobilität) und IV (Kooperation).

Bis zu 85 Prozent der förderfähigen Projektgesamtkosten werden innerhalb des Kooperationsprogrammes übernommen. Folgende Kriterien müssen für die Förderung erfüllt sein:

  • Projekt liegt im Fördergebiet
  • am Projekt sind mindestens ein deutscher und ein polnischer Partner beteiligt
  • die Projektpartner benennen einen Leadpartner (verantwortlicher Projektsteuerer)
  • das Projekt muss mindestens einem der spezifischen Ziele innerhalb der jeweiligen Prioritätsachse zuordenbar sein
  • mit dem Projekt wird ein belegbarer grenzüberschreitender Mehrwert erzielt
  • mindestens drei von vier Förderkriterien werden mit dem Projekt erfüllt:

  1. gemeinsame Projektplanung (verpflichtend)
  2. gemeinsame Projektdurchführung (verpflichtend)
  3. gemeinsame Projektfinanzierung und/oder
  4. gemeinsames Personal.

Interessant ist auch der Kleinprojektefonds (KPF), der durch die Euroregion Pro Europa Viadrina betreut wird.

Ab Oktober können zudem Projekte innerhalb der Prioritätsachse I (Kultur- und Naturerbe) und III (grenzübergreifende Fähigkeiten und Kompetenzen) eingereicht werden.

Nähere Informationen:

P II - Mobilität
Zum Ausgleich der durch Engpässe im Verkehrssystem verursachten Nachteile sind Maßnahmen geeignet, die den grenzüberschreitenden ÖPNV, insbesondere in den Doppelstädten aber auch zwischen den Oberzentren attraktiv machen und so zu einer Entlastung führen. Auch negative Folgen des grenzüberschreitenden Verkehrs - z.B. Lärmentwicklung, Verschlechterung der Luftqualität oder die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit - sollen gemeinsam verringert werden, u.a. in den Doppelstädten. Mit Projekten sollen in PA II folgende spezifische Ziele erreicht werden: 1. Verbesserung der Straßeninfrastruktur, um die grenzüberschreitende Erreichbarkeit zu erhöhen 2. Verbesserung der grenzüberschreitenden umweltfreundlichen Mobilität.                         (Ausschnitt aus dem Förderhandbuch)
PA IV - Kooperation
Darüber hinaus bedarf es einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen auf allen Ebenen im Fördergebiet, von Partnerschaften zwischen Kommunen bis hin zur überregionalen Zusammenarbeit. [...] Daher sollen die Projekte in diesem strategischen Bereich einen Beitrag dazu leisten, die Zusammenarbeit auf Ebene der Verwaltungen sowie die Integration der Bevölkerung der Grenzregion weiter zu verbessern. In der PA IV soll mit Projekten insbesondere folgendes spezifisches Ziele erreicht werden: 1. Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Institutionen und Bürger/-innen in allen Aspekten des öffentlichen Lebens.                                                     (Ausschnitt aus dem Förderhandbuch)

homepage zum Kooperationsprogramm

 

 


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